Stichprobenhafte Alkohol- und Drogentests

Die Fraport AG setzt die Vorgaben der Europäischen Luftsicherheitsagentur EASA um. Dazu gehört, dass die Fraport AG gemäß VO (EU) Nr. 139/2014 (ADR.OR.C.045) Regelungen in Kraft setzen muss, die Personen, die unter dem Einfluss von ...

  • Alkohol oder psychoaktiven Substanzen oder
  • Medikamenten, die ihre Fähigkeiten in sicherheitsgefährdender Weise beeinträchtigen könnten,

betreffen. Hierzu werden am Flughafen Frankfurt regelmäßig Stichprobenkontrollen durgeführt. Bei einem positiven Test – unabhängig aufgrund welcher Substanz – wird der betreffenden Person der Zutritt zum Flughafenbereich verwehrt beziehungsweise sie des Flugbetriebsbereichs verwiesen.

Zur Kontrolle auf den Konsum von Alkohol nutzt die Airport Security ein Atemalkoholtestgerät der Firma Dräger, welches auch von der Polizei im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird. Diese Kontrollen finden an allen Zugängen zu den Flugbetriebsflächen statt, egal ob an einer Personen-Waren-Kontrolle (PWK) oder Zugängen vom Terminal aus.

Diese Kontrollen werden nun um einen Test auf fünf psychoaktive Substanzen und zwei verschreibungspflichtige Medikamentenwirkstoffe ergänzt. Diese sind:

  • Amphetamine
  • Benzodiazepine
  • Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)
  • Kokain
  • Methamphetamine
  • Opiate
  • Methadon
  • Ketamin

Sollte ein Beschäftigter mittels des Zufallsgenerators für einen Test ausgewählt werden, wird er zunächst dem Drogentest und – während dieser ausgewertet wird – dem Atemalkoholtest unterzogen. Der gesamte Prozess kann bis zu 15 Minuten dauern.

Der Drogentest basiert auf einer Speichelprobe. Diese wird durch den Beschäftigten selbstständig entnommen, der dann auch den Testträger selbstständig in ein Detektionsgerät des Herstellers „Dräger“ einlegt.

Bei einem positiven Test – unabhängig aufgrund welcher Substanz – wird dem Beschäftigten der Zutritt zu den Flugbetriebsflächen untersagt und der Flughafenausweis eingezogen. Sollte ein Beschäftigter den Test verweigern, wird ihm ebenfalls der Zutritt verweigert. Bei einem negativen Test erhält der Beschäftigte einen Ausdruck des Ergebnisses, welchen er dann als Beweis für die Durchführung eines Tests bei seinem jeweiligen Arbeitgeber vorlegen kann.

Zusätzlich zu Kontrollen beim Zutritt zu den Flugbetriebsflächen können die Kontrollen auch nach schweren Unfällen oder bei Flugzeugbeschädigungen durchgeführt werden. Diese werden ebenfalls durch die Airport Security durchgeführt. Auch in diesem Fall gilt, dass bei einem positiven Test der Flughafenausweis eingezogen wird und ein Verweis von den Flugbetriebsflächen erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Durchführung des Tests verweigert werden sollte.

Bei einem positiven Test kann der Beschäftigte eine Wiederholung des Tests verlangen. Sollte dieser dann negativ ausfallen, gilt der Test insgesamt als negativ.

Ein eingezogener Ausweis kann nach Ablauf von 24 Stunden bei der Airport Security abgeholt werden. Voraussetzung dafür ist die erneute Durchführung des Tests, der dann negativ ausfallen muss.